Rechtsprechung
BFH, 12.09.2012 - III B 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der angefochtenen FG-Entscheidung
- openjur.de
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Fehlerhafte Bezeichnung der angefochtenen FG-Entscheidung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 2 S 2
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der angefochtenen FG-Entscheidung
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der angefochtenen FG-Entscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 2 S 2 FGO
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der angefochtenen FG-Entscheidung - rewis.io
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Fehlerhafte Bezeichnung der angefochtenen FG-Entscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26; EStG § 26b; FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die gemeinsame Veranlagung gleichgeschlechtlicher Partner einer Lebensgemeinschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1842/11
- BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
b) Die Klägerin rügt, das FG-Urteil berücksichtige nicht die verbindliche Auslegung von Art. 3 des Grundgesetzes durch das BVerfG in den Entscheidungen vom 7. Juli 2009 1 BvR 1164/07 (BVerfGE 124, 199) und 21. Juli 2010 1 BvR 611 und 2464/07 (BVerfGE 126, 400) und weiche insoweit von diesen Entscheidungen ab. - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
b) Die Klägerin rügt, das FG-Urteil berücksichtige nicht die verbindliche Auslegung von Art. 3 des Grundgesetzes durch das BVerfG in den Entscheidungen vom 7. Juli 2009 1 BvR 1164/07 (BVerfGE 124, 199) und 21. Juli 2010 1 BvR 611 und 2464/07 (BVerfGE 126, 400) und weiche insoweit von diesen Entscheidungen ab. - BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
- BFH, 22.10.2003 - III B 14/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224). - BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981). - BFH, 08.03.2010 - III B 123/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
Hierdurch lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 8. März 2010 III B 123/09, BFH/NV 2010, 1288). - FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11
Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - III B 3/12
Zwar hat die Klägerin in ihrer Beschwerde als Sachgegenstand "Einkommensteuer 2010" und als Aktenzeichen der FG-Entscheidung vom 27. Oktober 2011 "14 K 1890/11 E" angegeben.
- BFH, 31.10.2018 - III B 77/18
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
Hieraus ergibt sich grundsätzlich kein Zulassungsgrund (z.B. Senatsbeschluss vom 12. September 2012 III B 3/12, BFH/NV 2013, 59, Rz 16).